FAQ
Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten. Entdecken Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen in unserem umfangreichen FAQ-Bereich, der Ihnen alle benötigten Informationen bietet.1. Können Nichtösterreicher in Österreich Immobilien erwerben?
Ausländer, die in Österreich eine Immobilie erwerben möchten, benötigen in der Regel eine behördliche Genehmigung. Eine Ausnahme gilt für Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EWR-Staaten – sie werden rechtlich wie Österreicher behandelt und können ohne Einschränkungen Eigentum erwerben.
Genehmigungspflicht für Drittstaatsangehörige
Staatsangehörige aus Drittstaaten (Länder außerhalb der EU und des EWR) müssen grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Allerdings gibt es bilaterale Abkommen mit bestimmten Ländern, die den Immobilienkauf erleichtern oder eine Genehmigung überflüssig machen. In solchen Fällen ist jedoch meist eine offizielle Bestätigung erforderlich, dass keine Genehmigung nötig ist.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Wien
Bestimmte Antragsteller sind laut Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz von der Genehmigungspflicht ausgenommen und erhalten eine Negativbestätigung:
- Personen mit besonderen staatsvertraglichen Verpflichtungen
- Sonstige Ausnahmefälle
Dazu gehören Beschäftigte folgender internationalen Organisationen: UNO, CTBTO (mit Ausnahme unselbstständig Erwerbstätiger), ICMPD, UNIDO, OSZE, Joint Vienna Institute, OPEC Fonds, Wassenaar Arrangement, Europäische Patentorganisation, IAEO/IAEA.(Sonderregelungen gelten nicht für Ehepartner.)
Iranische Staatsbürger, die nicht unselbstständig erwerbstätig sind Juristische Personen aus der Schweiz
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Ausländergrunderwerbsgesetz der einzelnen Bundesländer festgelegt. Beispielsweise benötigen Drittstaatsangehörige in Graz keine Genehmigung. In Wien entfällt die Genehmigungspflicht für Ehepaare, wenn einer der Partner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
In folgenden Fällen ist keine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsgesetz erforderlich:
- Wenn Ehegattinnen und Ehegatten als gemeinsame Erwerberinnen oder Erwerber auftreten und eine/einer der beiden die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
- Auf den Erwerb von Objekten, an denen Wohnungseigentum begründet werden kann, durch eine Eigentümerpartnerschaft (§ 13 WEG 2002) und eine Partnerin oder ein Partner der Eigentümerpartnerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
- Wenn die Einräumung eines Superädifikates (bewegliches Gut) nur gerichtlich hinterlegt wird
- Bei Rechtsgeschäften von Todes wegen (Eigentumserwerb aufgrund eines Testamentes oder einer Einantwortungsurkunde)
- Natürliche und juristische Personen der EWR-Mitgliedsstaaten
- Schweizerische natürliche Personen
- Für Ehegattinnen und Ehegatten einer Person mit EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft gelten in den meisten Fällen ebenfalls diese Sonderregelungen, wenn das Rechtsgeschäft gemeinsam abgeschlossen wurde.
2. Muss ich eine Aufenthaltsgenehmigung haben, um eine Immobilie zu erwerben?
Für die Antragstellung auf Ausländergrunderwerbsgenehmigung sind folgende Dokumente benötigt:
bei Privatpersonen:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (i.d.R. Reisepass)
- Aufenthaltstitel (i.d.R. Ausweis im Scheckkartenformat)
- Name (Firma) und Anschrift des Arbeitgebers
bei Unternehmen bzw. Gesellschaften:
- Firmenbuchnummer
- Nachweis der Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein)
- Nachweise der Staatsangehörigkeiten der (Mehrheits-) Gesellschafter (i.d.R. Reisepässe)
bei Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Negativbestätigung):
Angestellte Internationaler Organisationen brauchen eine aktuelle Bestätigung des zuständigen Personalbüros im Original
UNO, CTBTO (mit Ausnahme unselbstständig Erwerbstätiger), ICMPD, UNIDO, OSZE, Joint Vienna Institute, OPEC Fonds, Wassenaar Arrangement, Europäische Patentorganisation, IAEO/IAEA.(Sonderregelungen gelten nicht für Ehepartner.)
3. Wie läuft der Kaufprozess in Österreich ab?
Der Kaufprozess erfolgt treuhänderisch, um Sicherheit für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten. Die genauen Schritte finden Sie auf Fylpi in der Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kauf einer Immobilie.
4. Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Österreich (Notar, Makler, Grundbuch, Steuern etc.)?
Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie unbedingt mit Nebenkosten von ca. 10–12 % des Kaufpreises rechnen. Eine detaillierte Übersicht über diese Kosten finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Immobilienkauf.
5. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mietrenditen in Österreich?
Um die Mietrendite realistisch einzuschätzen, ist es entscheidend,
- die zulässige Mietzinsbildung für das jeweilige Objekt zu kennen und
- die Nachhaltigkeit der Mieteinnahmen zu bewerten.
Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) unterteilt den Immobilienmarkt in drei Kategorien:
- ️Vollanwendungsbereich – Strenge Mietzinsregulierung, hoher Mieterschutz
- Teilanwendungsbereich – Teilweise reguliert, je nach Baujahr und Nutzungsart
- Ausnahmen vom MRG – Marktübliche Mietpreise, freiere Vertragsgestaltung.
Diese Einteilung beeinflusst die Mietpreiskalkulation, Renditehöhe und das Investitionspotenzial einer Immobilie erheblich.
6. Kann ich mit dem Immobilienkauf eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten?
Investitionen in österreichische Immobilien gelten als eine der sichersten Investitionen weltweit. Dies wird gewährleistet durch:
- Ein stabiles Rechtssystem
- Eine starke Wirtschaft
- Klare regulatorische Rahmenbedingungen
Der Erwerb einer Immobilie berechtigt jedoch nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich. Wer in Österreich leben möchte, muss die entsprechenden Aufenthalts- und Einwanderungsvoraussetzungen separat erfüllen.