Wohnung privat vermieten
Vermieten Sie Ihre Wohnung direkt an Mieter:innen und behalten Sie die Kontrolle über Auswahl, Kommunikation und Vertragsabschluss. Mit Fylpi präsentieren Sie Ihre Wohnung im passenden Marktsegment, erhalten Anfragen direkt über die Plattform und können Ihr Angebot einfach und professionell vermarkten.
Ihre Vorteile
- ✓Ein Objekt kostenlos inserieren
- ✓Keine Maklerkosten für Vermieter bei der Direktvermietung
- ✓Gezieltere Ansprache passender Mieter:innen durch die Einordnung in Marktsegmente
- ✓Direkter Kontakt zu Interessent:innen über die Plattform
- ✓Alle Anfragen und Unterlagen zentral an einem Ort verwalten
So funktioniert es
- 1
Wohnung vorbereiten
Erfassen Sie die wichtigsten Objektdaten, Fotos, Angaben zum Energieausweis und zu den laufenden Kosten.
- 2
Inserat veröffentlichen
Wählen Sie das passende Marktsegment und veröffentlichen Sie Ihr Inserat. Je vollständiger die Angaben, desto besser können Interessent:innen Ihre Wohnung beurteilen.
- 3
Anfragen verwalten
Interessent:innen kontaktieren Sie direkt über die Plattform. Sie behalten den Überblick über Anfragen, Unterlagen und Kommunikation.
Häufige Fragen
Wie vermiete ich eine Wohnung privat?
Auf Fylpi können Sie Ihre Wohnung einfach selbst vermieten. Nach der Registrierung erfassen Sie die wichtigsten Objektdaten, laden Fotos hoch, ergänzen die Angaben zum Energieausweis sowie zu den laufenden Kosten und veröffentlichen Ihr Inserat. Interessent:innen kontaktieren Sie direkt über die Plattform. Über neue Anfragen werden Sie automatisch per E-Mail informiert.
Welche Angaben gehören in ein Wohnungsinserat?
Ein vollständiges Wohnungsinserat sollte die wichtigsten Objektdaten, aussagekräftige Fotos, Angaben zum Energieausweis, die monatlichen Kosten sowie Informationen zur Ausstattung enthalten. Je vollständiger die Angaben sind, desto besser können Interessent:innen die Wohnung beurteilen.
Zu welchem Mietzins kann ich mein Objekt vermieten?
Die Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen ist in Österreich unter anderem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. Je nach Art und Eigenschaften einer Immobilie kann ein Mietverhältnis in den Vollanwendungsbereich oder Teilanwendungsbereich des MRG fallen oder von dessen Bestimmungen ganz ausgenommen sein. Für eine rechtssichere Gestaltung eines Mietverhältnisses ist es daher wichtig, zunächst festzustellen, welche mietrechtlichen Regelungen auf die jeweilige Immobilie anwendbar sind. Je nach Anwendungsbereich können unterschiedliche Mietzinsarten zur Anwendung kommen, insbesondere: freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertmietzins, Kategoriemietzins sowie Nutzungsentgelt nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Mietzinsregelungen in Österreich sind komplex und hängen stets von den konkreten Eigenschaften einer Immobilie sowie den Umständen des Einzelfalls ab. Fylpi empfiehlt daher, bei rechtlichen oder fachlichen Fragen professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die auf Fylpi dargestellten Marktsegmente dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine rechtliche Beurteilung einer Immobilie, keine Mietzinsberechnung und keine Aussage über die Zulässigkeit eines konkreten Mietzinses dar.
Benötige ich einen Energieausweis?
Für die Vermietung einer Wohnung sind die Angaben aus dem Energieausweis erforderlich. Auf Fylpi können diese Informationen direkt im Inserat erfasst werden.
Kann ich meine Wohnung ohne Makler vermieten?
Ja. Auf Fylpi können Sie Ihre Wohnung selbst inserieren, Anfragen verwalten und direkt mit Interessent:innen kommunizieren. Sie entscheiden selbst, mit wem Sie Besichtigungen durchführen und ob Sie zusätzliche Unterstützung benötigen.
Warum kann die private Vermietung Kosten sparen?
Seit der Einführung des Bestellerprinzips trägt bei der Vermietung grundsätzlich jene Partei die Maklerkosten, die den Makler beauftragt. Wer seine Wohnung selbst vermietet, kann auf zusätzliche Vermittlungskosten verzichten und den Vermietungsprozess eigenständig steuern.
Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip regelt, dass bei der Vermittlung von Mietwohnungen grundsätzlich jene Partei die Maklerkosten trägt, die den Makler beauftragt hat. Ziel dieser Regelung ist eine fairere Verteilung der Vermittlungskosten bei Mietverträgen.
Was ist der Richtwertmietzins?
Unter den gedeckelten Mietpreis fällt eine Reihe von Mietzinsarten, die sich im Laufe der historischen Entwicklung des Mietrechtsgesetzes gebildet und ihre ursprüngliche Form und ihren Namen bis heute behalten haben. Für neue Mietverträge gilt seit 1994 der sogenannte Richtwertmietzins. Ob für eine Immobilie der Richtwertmietzins, ein angemessener Mietzins, ein freier Mietzins oder eine andere Mietzinsart gilt, hängt von den Eigenschaften des Objekts und den anwendbaren mietrechtlichen Bestimmungen ab. Die auf Fylpi dargestellten Marktsegmente dienen ausschließlich der Orientierung und stellen keine Aussage über die zulässige Mietzinsbildung dar. Fylpi empfiehlt, die rechtlichen Rahmenbedingungen des konkreten Mietobjekts vor Vertragsabschluss fachlich prüfen zu lassen.
Für wie lange kann ich einen Mietvertrag befristen?
Die zulässige Befristung eines Mietvertrags hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Art der Immobilie und den auf das Mietverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Ich möchte die Vermietung doch einem Makler überlassen. Kann Fylpi mir helfen?
Ja. Wenn Sie Unterstützung bei der Vermietung Ihrer Wohnung benötigen, stellen wir gerne den Kontakt zu Immobilienmakler:innen aus unserem Partnernetzwerk her. Fylpi arbeitet mit ausgewählten Partner-Makler:innen zusammen, die unseren Ansatz einer transparenteren und besser verständlichen Immobilienvermarktung teilen. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu passenden Partner:innen in Ihrer Region.