Wohnungen richtig vergleichen. Das MRG verstehen.

Evgenia Hora, Staatlich geprüfte ImmobilientreuhänderinVeröffentlicht am 26. Juni 2026Aktualisiert am 26. Juni 202610 Min. Lesezeit

Was M. nicht wissen konnte

Es war eine ganz normale Wohnungsbesichtigung.

Dritter Bezirk. Ein gepflegtes Gründerzeithaus mit hohen Decken und kunstvoll erhaltenem Stuck. Die Wohnung lag im zweiten Stock, 74 Quadratmeter, frisch renoviert. Der Interessent — nennen wir ihn M., ein IT-Unternehmer, der seit drei Jahren in Wien lebt — hatte bereits fünf ähnliche Wohnungen besichtigt. Er wusste, was er wollte: eine solide Anlage, zunächst selbst darin wohnen und sie später vermieten.

Der Makler nannte den Preis.

M. nickte zufrieden. Er hatte sich den Markt angesehen, Wohnungen verglichen und wusste bereits dass mit den geplanten Mieteinnahmen sich die Investition rechnen würde. Zumindest glaubte er das zu wissen.

Dann fragte er fast beiläufig ob seine Kalkulationen stimmen.

Die Antwort, die folgte, war verwirrend: „Das kommt drauf an.“

Auf was genau, versuchte der Makler zu erklären. Aber M. verstand die Hälfte nicht. MRG. Richtwert. Zuschläge. Abschläge. Vollanwendung. Teilanwendung. Er nickte höflich und unterschrieb drei Tagen später — in der Überzeugung, gute Investittion gemacht zu haben.

Ob das tatsächlich so war?

Der unsichtbare Unterschied

Wer heute auf österreichischen Immobilienplattformen sucht, sieht Wohnungen. Fotos, Quadratmeter, Lage, Preis. Vielleicht noch ein Hinweis auf den Zustand des Gebäudes. Manchmal ein Grundriss. Und jede Menge Zahlen – Betriebskosten, Rücklage, Heizkosten, Provision. Zahlen, die viele zwar sehen, aber nur wenige wirklich verstehen.

Was man fast nie sieht: zu welchem rechtlichen Universum diese Wohnung gehört.

Was auf Immobilienplattformen wie ein einheitlicher Markt aussieht, besteht tatsächlich aus mehreren rechtlichen Welten. Für Käufer, Vermieter und Investoren gelten – je nach Objekt – völlig unterschiedliche Spielregeln.

Wer das nicht versteht, trifft keine informierte Entscheidung. Er trifft eine Entscheidung im Dunkeln.

Was das Mietrechtsgesetz mit Ihrer Wohnung macht

Um zu verstehen, warum das so ist, muss man kurz zurück ins Jahr 1981. Damals wurde das österreichische Mietrechtsgesetz — kurz: MRG — eingeführt. Es sollte Mieterinnen und Mieter schützen und den Wohnungsmarkt stärker regulieren. Ein legitimes Ziel, gesellschaftlich notwendig.

Die Herausforderung: Das Gesetz gilt nicht für alle Wohnungen gleich.

Je nachdem, wann das Gebäude errichtet wurde, wie es finanziert wurde, ob es gefördert ist, und wie es genutzt wird oder darf, gelten völlig unterschiedliche Regelungen. Das MRG kennt drei Anwendungsbereiche: die Vollanwendung, die Teilanwendung — und die vollständige Ausnahme. Hinzu kommen Sonderregimes für gemeinnützige Bauvereinigungen, geförderte Wohnbauten und andere Rechtsformen.

Das Ergebnis: Drei Wohnungen, im selben Gebäude, können rechtlich auf verschiedenen Planeten leben.

Wohnung A, 1900 erbaut, Regelgeschoss -> Vollanwendung des MRG, Mietzins: Richtwert.

Wohnung B, 1960 durch Zubau neu errichtet -> Vollanwendung des MRG, Mietzins: angemessen.

Wohnung C, 2010 durch Ausbau eines Dachbodens errichtet -> Teilanwendung des MRG, Mietzins: frei.

Damit unterscheiden sich nicht nur die zulässigen Mieten. Auch Befristungen, Kündigungsmöglichkeiten, Betriebskosten und Erhaltungspflichten des Vermieters richten sich nach dem jeweiligen Anwendungsbereich des Mietrechts.

Für Kaufinteressenten und Investoren kann das – je nach Objekt und Haltedauer – einen wirtschaftlichen Unterschied von bis zu mehreren Hunderttausend Euro bedeuten.

Und dennoch erscheinen diese Wohnungen auf den meisten Immobilienplattformen nebeneinander – ohne Hinweis darauf, dass sie rechtlich und wirtschaftlich kaum miteinander vergleichbar sind.

Die drei Welten des österreichischen Mietmarktes

Wer dieses System verstehen will, muss sich mit drei Grundkategorien der Mietzinsbildung auseinandersetzen.

Freier Mietzins

Hier bestimmt der Markt den Mietpreis. Vermieter und Mieter vereinbaren die Miethöhe grundsätzlich frei. Das Mietrechtsgesetz gilt entweder gar nicht oder nur eingeschränkt.

In diese Kategorie fallen Vollausnahmen und Teilausnahmen des MRG. Typische Beispiele sind Ein- und Zweifamilienhäuser oder freifinanzierte Neubauten die nach 30.06.1953 neu geschaffen wurden.

Für Investoren bietet dieses Segment die größte Freiheit bei der Mietpreisgestaltung. Für Mieter bedeutet es häufig Wohnungen in neueren Gebäuden – mit moderner Ausstattung, großzügigen Freiflächen und energieeffizienter Gebäudetechnik.

Angemessener Mietzins

Diese Kategorie entstand, um nach dem Zweiten Weltkrieg Investitionen in den Wohnungsbestand zu ermöglichen. Eigentümer sollten mehr Spielraum erhalten, gleichzeitig aber nicht völlig frei in der Mietpreisgestaltung sein.

Der angemessene Mietzins orientiert sich an Art, Größe, Beschaffenheit, Lage, Ausstattung und

Erhaltungszustand des Mietgegenstandes.

Typische Anwendungsfälle sind Geschäftslokale sowie Wohnungen, die nach dem 08.05.1945 neu errichtet ist oder durch Um-, Auf-, Ein-, oder Zubau neu geschaffen worden ist.

Gedeckelter Mietzins

Zum gedeckelten Mietzins zählen verschiedene gesetzlich geregelte Mietzinsarten, die sich im Laufe der Entwicklung des österreichischen Mietrechts herausgebildet haben.

Für viele Altbauten gilt allerdings seit 1994 der so genannte Richtwertmietzins.

Ausgangspunkt ist ein gesetzlich festgelegter Richtwert pro Quadratmeter pro Bundesland, der durch Zu- und Abschläge an die konkrete Wohnung angepasst wird.

Gewöhnlich werden die Richtwertmieten alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation

angepasst.

Für Mieterinnen und Mieter bietet diese Kategorie die größte Sicherheit. Für Investoren: begrenzte Renditepotenziale, dafür stabile, langfristige Vermietbarkeit.

Geförderte Wohnbauten bilden eine eigene Kategorie innerhalb des österreichischen Immobilienmarktes. Sie unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Auch hier ist der zulässige Mietzins gesetzlich geregelt.

Warum dieser Unterschied kaum kommuniziert wird

Man könnte meinen: Wenn das so wichtig ist, müsste es doch überall stehen. In jedem Inserat, in jeder Broschüre, in jedem Beratungsgespräch.

Tut es nicht. Warum?

Erstens: Rechtliche Komplexität schreckt ab. Wer als Makler das MRG vollständig erklärt, verliert im schlimmsten Fall den Interessenten an die Konkurrenz, die weniger sagt und schneller zum Abschluss kommt.

Zweitens: Unsicherheit schützt. Wenn niemand genau weiß, in welcher Kategorie eine Wohnung liegt, kann niemand konkrete Fragen stellen. Was nicht gefragt wird, muss nicht beantwortet werden.

Drittens: Digitale Plattformen haben das Problem jahrelang ignoriert. Eine Wohnung ist eine Wohnung. Quadratmeter, Zimmer, Lage, Energieausweis, Preis. Das lässt sich einfach sortieren. Rechtliche Rahmenbedingungen lassen sich nicht einfach sortieren.

Das Ergebnis ist ein struktureller Informationsasymmetrie: Wer den Markt kennt, verhandelt anders. Wer ihn nicht kennt, zahlt — manchmal buchstäblich — den Preis dafür.

Der blinde Fleck des österreichischen Immobilienmarktes

In vielen Studien wurde Österreich als einer der intransparentesten Immobilienmärkte Westeuropas eingestuft. Nicht wegen fehlender Daten — sondern wegen mangelnder Zugänglichkeit und struktureller Unübersichtlichkeit.

Das deckt sich mit einer Erfahrung, die nahezu jeder kennt, der ernsthaft in Wien oder einer österreichischen Landeshauptstadt nach Wohnraum gesucht hat: Die Informationen existieren irgendwo. In Gutachten, in Behördenakten, in den Köpfen spezialisierter Anwälte und Makler.

Aber sie sind nicht dort, wo Entscheidungen ihren Anfang nehmen — nämlich im Moment der Immobiliensuche.

Internationale Käufer und Investoren sind besonders betroffen. Wer in den österreichischen Markt einsteigt, begegnet einem System, das in dieser Form in kaum einem anderen europäischen Land existiert. Die neun Bundesländer mit ihren unterschiedlichen Richtwerten. Das MRG mit seinen Regelungen zur Mietzinsbildung. Die WGG-Logik, die sich grundlegend von privatem Mietrecht unterscheidet.

Die häufigste Reaktion: Orientierungslosigkeit, gefolgt von blindem Vertrauen in den erstbesten Experten — mit allen damit verbundenen Risiken.

Was Transparenz in der Praxis bedeutet

Stellen Sie sich vor, Sie suchen eine Anlagewohnung in Wien. Ihr Budget: 400.000 Euro. Sie finden zwei Objekte, beide ähnliche Lage, ähnliche Größe, ähnlicher Preis.

Wohnung 1: Altbau, 1905, keine wesentliche Sanierung. MRG-Vollanwendung, Richtwertmietzins.

Wohnung 2: Neubau, 2019, GmbH als Eigentümer. MRG-Teilanwendung. Freier Mietzins.

Gleicher Kaufpreis. Völlig unterschiedliches Investment.

Kein seriöser Finanzberater würde Ihnen empfehlen, diese Entscheidung zu treffen, ohne den Unterschied zu kennen. Kein Immobilienanwalt würde Ihnen raten, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, bevor Sie wissen, in welchem Segment Sie sich befinden.

Und trotzdem: Auf den meisten Plattformen sehen Sie genau das — zwei Inserate, gleichwertig nebeneinander, ohne jeden Hinweis auf die rechtliche Realität dahinter.

Das Instrument: Marktsegmentierung als Standard

Was wäre, wenn das anders wäre? Wenn jede Wohnung, noch bevor Sie den Grundriss aufrufen, klar ausgewiesen hätte, in welchem Markt sie sich befindet?

Nicht als rechtliche Beurteilung – die kann auch modernste Technologie derzeit nicht ersetzen. Sondern als Orientierung. Als erster Filter, der die richtigen Fragen auslöst: Bin ich hier im freien Markt? Ist das Objekt reguliert? Gibt es noch offene Einordnungsfragen?

Genau das ist die Idee hinter der Marktsegmentierung, die Fylpi als erstes österreichisches Immobilienportal strukturiert einführt.

Die drei Kategorien — Freier Markt, Angemessen, Gedeckelt — sind bewusst einfach gehalten. Sie sollen nicht das Mietrecht ersetzen. Sie sollen es zugänglich machen.

Freier Markt signalisiert: Hier gelten keine gesetzlichen Preisgrenzen. Die Verhandlung beginnt zwischen Angebot und Nachfrage.

Angemessen bedeutet: Es gibt einen gesetzlichen Rahmen, aber mit Ermessensspielraum. Genaues Hinschauen lohnt.

Gedeckelt heißt: Der Mietzins ist reguliert — durch Richtwert, Förderung oder Gemeinnützigkeit. Das bietet Sicherheit, setzt aber auch Grenzen.

Diese drei Kategorien stehen für drei unterschiedliche wirtschaftliche Zukunftsszenarien einer Immobilieninvestition.

Warum das nicht nur eine technische Lösung ist

Man könnte einwenden: Das ist doch Aufgabe der Makler. Oder der Anwälte. Oder der Behörden.

Stimmt — und stimmt nicht.

Es ist Aufgabe der Makler, im konkreten Beratungsgespräch korrekte Informationen zu vermitteln. Es ist Aufgabe der Anwälte, die rechtliche Tiefenprüfung durchzuführen. Es ist Aufgabe der Behörden, die Rechtsgrundlagen bereitzustellen.

Aber es ist Aufgabe des Marktes — und der Plattformen, die ihn abbilden —, dafür zu sorgen, dass Interessentinnen und Interessenten überhaupt die richtigen Fragen stellen können. Wer nicht weiß, dass es einen Unterschied zwischen reguliertem und freiem Markt gibt, wird nie danach fragen. Wer die Frage nicht stellt, bekommt keine Antwort.

Die Marktsegmentierung ist in diesem Sinne kein Ersatz für Expertise — sie ist eine Grundlage für bessere Gespräche. Sie gibt Interessenten das Vokabular, mit dem sie mit Experten sprechen können.

Was das für Maklerinnen und Makler bedeutet

Mehr Transparenz verändert den Immobilienmarkt – und damit auch die Rolle der Maklerinnen und Makler.

Früher war der Zugang zu Marktinformationen oft ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Heute hat sich der Zugang zu Informationen grundlegend verändert. Künstliche Intelligenz macht Informationen nicht nur schneller zugänglich, sondern kann sie auch innerhalb von Sekunden analysieren und zusammenfassen.

Der Mehrwert professioneller Makler liegt deshalb immer weniger im Zugang zu Informationen – sondern darin, diese richtig einzuordnen.

Wer seinen Kundinnen und Kunden erklären kann, warum zwei scheinbar identische Wohnungen rechtlich unterschiedlichen Marktsegmenten angehören, welche Auswirkungen das auf Mietzins, Rendite und Risiko hat und welche Chancen sich daraus ergeben, schafft Vertrauen und echte Entscheidungsgrundlagen.

Gerade dieses Vertrauen ist wichtiger denn je. Laut Statistik Austria genießt die Immobilienbranche seit Jahren nur ein begrenztes Vertrauen in der Bevölkerung. Mehr Transparenz ist deshalb keine Bedrohung für den Berufsstand – sondern eine Chance, Kompetenz sichtbar zu machen und damit Kunden zu gewinnen.

Wer erzielt heute die höchsten Beratungshonorare in der IT-Branche? Nicht diejenigen, die über das größte technische Wissen verfügen oder die beste Technologie entwickeln. Sondern jene, die komplexe Technologien verständlich machen und ihren Kundinnen und Kunden helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Genau vor diesem Wandel steht heute auch die Immobilienbranche.

Der erfolgreiche Immobilienmakler der Zukunft wird nicht daran gemessen, wie viele Informationen er besitzt, sondern wie verständlich er sie einordnen kann.

Er verkauft keine Informationen. Er schafft Orientierung. Er übersetzt Komplexität in Klarheit. Genau das wird die Immobilienbranche in den kommenden Jahren prägen.

Ein Makler, der die Zusammenhänge des Immobilienmarktes verständlich erklärt und KI-Analysen fachlich einordnet, wird nicht ersetzt. Im Gegenteil: Seine Beratung gewinnt an Wert.

Transparenz schützt deshalb nicht nur Käuferinnen und Käufer. Sie stärkt auch jene Maklerinnen und Makler, die ihr Fachwissen offen teilen, komplexe Zusammenhänge verständlich erklären und langfristig Vertrauen aufbauen. Genau diese Kompetenz wird im Zeitalter der künstlichen Intelligenz zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Ein Markt, der sich selbst erklärt

Der österreichische Immobilienmarkt ist komplex. Das ist keine Klage – sondern eine Folge seiner historischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Das Mietrecht ist kein Zufall. Es spiegelt die bewusste Entscheidung wider, den Wohnungsmarkt zu regulieren und soziale Interessen zu berücksichtigen.

Komplexität und Transparenz schließen einander jedoch nicht aus. Ein komplexes System kann verständlich sein. Mieterinnen und Mieter können geschützt werden, ohne dass Käufer oder internationale Investoren im Unklaren bleiben.

Genau hier setzt die Marktsegmentierung an.

Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sie beantwortet nicht jede Detailfrage. Aber sie macht sichtbar, was auf Immobilienplattformen bisher verborgen blieb: dass zwei scheinbar identische Wohnungen rechtlich und wirtschaftlich völlig unterschiedlich sein können.

Manchmal genügt genau dieser erste Hinweis, um die richtigen Fragen zu stellen.

Die Marktsegmentierung, wie Fylpi sie einführt, ist ein erster Schritt — bewusst klein, bewusst bescheiden. Sie beansprucht nicht, das Mietrecht zu erklären oder Einzelfallentscheidungen zu treffen. Sie sagt nur: Hier gibt es einen Unterschied. Frag danach.

Für M., den IT-Unternehmer aus dem ersten Absatz, wäre das genug gewesen. Eine einzige Kategorie im Inserat. Ein einziger Hinweis. Und er hätte die richtigen Fragen gestellt und die Antworten des Maklers verstanden — bevor er unterschrieb.

Mehr Transparenz beginnt mit der richtigen Frage

Für viele Menschen, die in Österreich aufgewachsen sind, gehört es oft ganz selbstverständlich dazu, nach der Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG) zu fragen.

Internationale Käuferinnen und Käufer oder Mieterinnen und Mieter wissen häufig nicht einmal, dass in Österreich das Mietrechtsgesetz (MRG) gilt.

Das Mietrecht soll den Wohnungsmarkt fair und verlässlich regeln. Umso wichtiger ist es, dass seine Auswirkungen für alle Marktteilnehmer nachvollziehbar und verständlich werden.

Denn gute Entscheidungen entstehen dort, wo Informationen erklärt, eingeordnet und vergleichbar werden.

Genau darin sieht Fylpi seine Aufgabe: mehr Orientierung in einem komplexen Markt zu schaffen.

Haben Sie Fragen zur Marktsegmentierung oder möchten Sie wissen, welchem Marktsegment Ihre Immobilie zugeordnet werden kann? Dann sprechen Sie mit Ihrer Maklerin oder Ihrem Makler.

Bei rechtlichen Zweifeln zur Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes steht Ihnen die MA 50 als zuständige Schlichtungsstelle für verbindliche Auskünfte zur Verfügung.

Häufige Fragen

Wie vergleiche ich Wohnungen in Österreich richtig?

Beim Vergleich von Wohnungen sollten Sie nicht nur auf Lage, Wohnfläche oder Kaufpreis achten. Ebenso wichtig ist der rechtliche Rahmen einer Immobilie. Welcher Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) gilt? Welche Mietzinsbildung ist zulässig? Diese Faktoren können die Vermietbarkeit, die Rendite und die langfristige Wertentwicklung einer Immobilie maßgeblich beeinflussen. Ein fundierter Wohnungsvergleich berücksichtigt deshalb sowohl die baulichen als auch die rechtlichen Unterschiede einer Immobilie.

Wo finde ich die notwendigen Informationen, um Wohnungen in Österreich richtig vergleichen zu können?

Informationen über den rechtlichen Rahmen einer Immobilie finden sich häufig im Exposé, im Grundbuch, in den Bauunterlagen oder können direkt bei der Maklerin, dem Makler oder der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer erfragt werden. Bei rechtlichen Zweifeln zur Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG) bietet die Schlichtungsstelle der MA 50 verbindliche Auskünfte. Moderne Immobilienplattformen wie Fylpi helfen zusätzlich dabei, diese Informationen übersichtlich darzustellen und Wohnungen innerhalb desselben Marktsegments besser vergleichbar zu machen.

Was ist der Unterschied zwischen freiem, angemessenem und gedeckeltem Mietzins?

Beim freien Mietzins bestimmt grundsätzlich der Markt die Miethöhe – das Mietrechtsgesetz gilt gar nicht oder nur eingeschränkt. Der angemessene Mietzins orientiert sich an Art, Größe, Beschaffenheit, Lage, Ausstattung und Erhaltungszustand der Wohnung. Beim gedeckelten Mietzins – etwa dem Richtwertmietzins, der für viele Altbauten seit 1994 gilt – wird die Miete auf Basis eines gesetzlich festgelegten Richtwerts pro Quadratmeter und Bundesland durch Zu- und Abschläge begrenzt.

Warum können zwei ähnliche Wohnungen unterschiedlichen Mietregeln unterliegen?

Je nachdem, wann ein Gebäude errichtet oder durch Zu-, Auf- oder Ausbau neu geschaffen wurde, wie es finanziert ist und ob es gefördert wird, gilt ein anderer Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Vollanwendung, Teilanwendung oder Ausnahme). Dadurch können selbst Wohnungen im selben Gebäude rechtlich völlig unterschiedlich behandelt werden – mit Auswirkungen auf Mietzins, Befristung, Rendite und Risiko. Für eine verbindliche Auskunft ist in Wien die MA 50 als Schlichtungsstelle zuständig.

Evgenia Hora, Staatlich geprüfte Immobilientreuhänderin
Marktsegmentierung im Immobilienmarkt Österreich | Fylpi | Fylpi