Was kostet eine Immobilie in Österreich wirklich?
M. hatte sich alles genau ausgerechnet.
480.000 Euro stand im Inserat.
450.000 Euro hatte ihm die Bank bestätigt.
Mit einem Kaufanbot – selbstverständlich mit dem Vorbehalt der endgültigen Zusage der Bank, wie ihm sein Makler empfohlen hatte – legte er sein Angebot vor.
Alles richtig soweit.
Eigenkapital. Ein bisschen Reserve. Ein bisschen Puffer für die Küche, die er ohnehin austauschen wollte.
Er hatte Excel-Tabellen. Er hatte mit der Bank gesprochen. Er fühlte sich vorbereitet.
Was er nicht eingerechnet hatte:
Die Grunderwerbsteuer.
Die Grundbucheintragungsgebühr.
Den Vertragserrichtung
Die Pfandrechtseintragung, weil die Bank die Finanzierung absichern musste.
Mit der Maklerprovision - alles zusammen rund zehn Prozent des Kaufpreises.
Das Kaufangebot wurde angenommen. Doch plötzlich fehlten M. genau diese zehn Prozent.
Und weil das von beiden Seiten unterfertigte Kaufanbot verbindlich war, musste er zuerst bei der Küche Abstriche machen und sich vorerst mit der alten zufriedengeben.
Für M. ist alles noch gut ausgegangen. Als IT-Spezialist verfügt er über ein solides Einkommen und konnte sich einige Monate später doch noch eine neue Küche leisten.
Es hätte aber auch anders ausgehen können.
Denn genau das ist der Punkt:
Der Angebotspreis ist nicht der Preis der Immobilie. Er ist nur ein Startpunkt.
Denn:
Der Angebotspreis zeigt Erwartungen.
Der Kaufpreis zeigt den Markt.
Die tatsächlichen Kosten zeigen die Realität.
Und genau diese Realität wird oft unterschätzt.
Denn selbst der Kaufpreis ist noch nicht das Ende der Rechnung.
Nebenkosten. Finanzierungskosten. Laufende Kosten. Zukünftige Investitionen - erst all diese Faktoren zusammen zeigen, was eine Immobilie tatsächlich kostet.
Dieser Artikel nimmt sich Zeit für die vollständige Kostenrechnung. Punkt für Punkt.
So, wie M. sie am Ende selbst aufstellen musste. Nur früher. Zu einem Zeitpunkt, an dem dieses Wissen noch einen Unterschied machen kann.
Drei Zahlen, drei Wahrheiten
Es gibt in Wirklichkeit drei verschiedene Beträge, die in einer einzigen Transaktion mühelos verwechselt werden. Die meisten Käuferinnen und Käufer kennen nur den ersten davon wirklich gut.
Der Angebotspreis. Das, was im Exposé steht. Verhandlungsbasis, keine Verpflichtung, oft mit Spielraum nach oben oder unten – je nachdem, wie lange das Objekt schon am Markt ist, wie dringend verkauft werden muss und wie viele andere Interessenten es gibt.
Der Kaufpreis. Das, was im Kaufvertrag steht. Verbindlich, sobald beide Seiten unterschrieben haben – und in Österreich bereits verbindlich ab dem Moment, in dem beide Seiten das Kaufanbot unterzeichnen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Kaufanbot ein Vorvertrag. Wer sich dann nicht an die eigenen Bedingungen hält, riskiert eine Klage auf Erfüllung oder Schadenersatz.
Die tatsächlichen Kosten. Das, was am Ende Ihr Konto verlässt – nicht einmalig, sondern über Jahre. Kaufpreis plus alles, was das österreichische Recht, die Bank und der Markt noch dazuverlangen, plus alles, was die Immobilie selbst ab dem ersten Tag an laufenden Kosten produziert.
Zwischen der ersten und der zweiten Zahl liegen in Österreich für die einmaligen Erwerbsnebenkosten 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Bei einer 480.000-Euro-Wohnung sind das nicht ein paar hundert Euro Puffer – das sind 48.000 bis 57.600 Euro, die zusätzlich bereitstehen müssen.
Und das ist nur die erste Ebene. Dazu kommen die laufenden Kosten nach dem Kauf, zu denen wir weiter unten kommen.
Woraus sich die einmaligen Nebenkosten zusammensetzen
Das ist keine vage Schätzung, sondern eine Rechnung mit klaren, benennbaren Posten. Jeder einzelne davon hat seine eigene Logik – und seine eigenen Fallstricke.
Grunderwerbsteuer – 3,5 % vom Kaufpreis
Der größte Einzelposten, und der, an den die meisten zumindest vage denken. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Kaufpreis, in bestimmten Fällen auch ein davon abweichender Grundstückswert. Ermäßigungen oder Befreiungen gibt es nur in Sonderfällen – etwa bei bestimmten familiären Übertragungen oder im Rahmen des Betriebsübergangs.
Da die KIM-Verordnung mit Juli 2026 ihre Geltung verloren hat, gilt für den regulären Kauf am freien Markt wieder die volle Grunderwerbsteuer.
https://www.jusline.at/gesetz/grestg/gesamt
Grundbucheintragungsgebühr – 1,1 % vom Kaufpreis
Mit der Bezahlung des Kaufpreises und der Übergabe der Schlüssel werden Sie in Österreich grundsätzlich noch nicht zum rechtlichen Eigentümer der Immobilie.
Für den Regelfall entsteht das Eigentum erst mit der Eintragung in das Grundbuch. Auf die Besonderheiten des außerbücherlichen Eigentums gehen wir in einem gesonderten Beitrag näher ein.
Die Grundbucheintragung ist daher kein bloßes Verwaltungsdetail, sondern ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Absicherung des Eigentumserwerbs.
https://www.jusline.at/gesetz/gbg
Kosten der Vertragserrichtung – etwa 1 bis 2 % vom Kaufpreis, zzgl. 20 % USt.
Für die Vertragserrichtung und die treuhändische Abwicklung des Immobilienerwerbs fallen zusätzliche Kosten an. Diese richten sich nach der jeweiligen Tarifordnung. Hinzu kommen Barauslagen für Beglaubigungen und Gebühren.
In der Praxis wird der Vertragserrichter meist von der Käuferseite beauftragt.
Maklerprovision – bis zu 3 % vom Kaufpreis, zzgl. 20 % USt.
Fällt an, wenn die Immobilie über einen Makler oder eine Maklerin vermittelt wurde. Der entscheidende Punkt, den viele unterschätzen: Diese Provision wird nicht erst beim Abschluss des Kaufvertrags fällig, sondern bereits mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Kaufanbots. Wer also ein Kaufanbot unterschreibt, hat in diesem Moment bereits eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Makler ausgelöst – unabhängig davon, ob der eigentliche Kaufvertrag später reibungslos zustande kommt.
https://www.ovi.at/recht/makler/provisionshoehe-fuer-kauf-miete-oder-baurechte
Rangordnung – 0,6 % vom Kaufpreis. Sichert Ihre Position im Grundbuch für die Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und endgültiger Eintragung ab.
https://www.jusline.at/files/WS-GBPraxiswissen.pdf
Bei Fremdfinanzierung:
Wer die Immobilie nicht vollständig aus Eigenmitteln bezahlt, sondern eine Bank einbezieht, muss zusätzlich einplanen:
Pfandrechtseintragung – 1,2 % vom Kaufpreis. Die Bank lässt sich ihre Sicherheit im Grundbuch eintragen.
Vermittlungsprovision 1,5 bis 3 % vom Kaufpreis. Je nach Bank und Kreditvermittlung unterschiedlich hoch.
Bankbearbeitungsgebühr –in der Regel rund 2.000 EUR einmalig
Wer mit Hypothek kauft, landet damit tendenziell am oberen Ende der Prozent-Spanne – wenn alle bankbezogenen Posten zusammenkommen. Wer aus Eigenmitteln kauft, bleibt näher am unteren Ende.
Der Sonderfall für Käufer aus Drittstaaten
Wer nicht aus einem EU- oder EWR-Land kommt, muss zusätzlich mit Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für das Grundverkehrsverfahren rechnen – der Höhe nach von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dazu weiter unten mehr, im Abschnitt zur Ausländergrundverkehrsgenehmigung.
M.s Rechnung im Detail
Um zu zeigen, wie sich das in der Praxis summiert, hier M.s tatsächliche Aufstellung für seine 450.000-Euro-Wohnung, finanziert zu 80 Prozent über eine Bank:
Posten | Satz | Betrag | |
Grunderwerbsteuer | 3,5 % | € 15.750 | |
Grundbucheintragung | 1,1 % | € 4.950 | |
Vertragserrichtung inkl. USt. | ca. 1,4 % | € 6.300 | |
Maklerprovision inkl. USt. | 3 % + USt. | € 16.200 | |
Pfandrechtseintragung | 1,2 % | € 5.400 | |
Rangordnung Berechnungsgrundlage ist die Höhe des Pfandrechtes | 0,6 % | € 2.700 | |
Bankbearbeitungsgebühr | ~ € 2.000 | ||
Summe Nebenkosten | ~12 % | ~53.300 € |
Kein Rechenfehler, keine Ausnahmesituation – einfach die Summe dessen, was in Österreich beim fremdfinanzierten Kauf routinemäßig anfällt. M.s ursprüngliche Reserve von etwa 15.000 Euro war für diese Realität schlicht nicht ausgelegt.
Der Teil, den kaum jemand einplant: die Finanzierungsbedingungen
Selbst wer die Nebenkosten im Kopf hat, unterschätzt oft den zweiten Faktor: wie viel die Bank überhaupt finanziert – und zu welchen Bedingungen.
Bis zum 1. Juli 2026 galt die KIM-V (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) mit klaren, gesetzlich fixierten Vorgaben:
Mindestens 20 % Eigenkapital. Ein Teil des Kaufpreises musste zwingend durch Eigenmittel gedeckt sein.
Laufzeit maximal 35 Jahre. Die Dauer des Darlehens war gesetzlich begrenzt.
Monatsrate maximal 40 % des Haushaltseinkommens. Die monatliche Belastung durfte diese Grenze nicht überschreiten.
Ausnahmen gab es für kleinere private Wohnimmobilienfinanzierungen, etwa Kredite für Sanierungen und Renovierungen.
Seit dem 1. Juli 2026 ist diese Verordnung ausgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass Banken plötzlich anders rechnen. Die Logik dahinter – Eigenkapitalquote, Rate im Verhältnis zum Einkommen, Laufzeit – bleibt die Grundlage jeder internen Kreditprüfung.
Die KIM-Verordnung ist ausgelaufen. Die Kreditprüfung der Banken ist geblieben. Dabei sind die Vorgaben und Empfehlungen der Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) weiterhin von besonderer Bedeutung.
Wer diese Kalkulationen vernachlässigt, läuft Gefahr, am Ende genau dort zu stehen, wo M. stand: mit einem unterschriebenen Kaufanbot und einer Finanzierungslücke, die erst danach sichtbar wird.
Die praktische Konsequenz ist einfach:
Die Bank gehört an den Anfang des Prozesses, nicht an dessen Ende.
Das Kaufanbot sollte immer unter Vorbehalt der Finanzierung abgegeben werden.
Die Kalkulation muss alle Kosten beinhalten – nicht nur den Angebotspreis.
Der Hebel, den einige übersehen: der Angebotspreis ist verhandelbar – die Nebenkosten sind es nicht
Hier liegt ein strategischer Punkt, der in der Kostenplanung oft fehlt: Während die 10 bis 14 Prozent Nebenkosten weitgehend fix sind – gesetzlich festgelegte Steuersätze, marktübliche Gebühren –, ist der Kaufpreis selbst der einzige variable Faktor in der ganzen Rechnung.
Das heißt konkret: Jeder Euro, den Sie beim Kaufpreis verhandeln, wirkt doppelt. Er senkt nicht nur den Kaufpreis selbst, sondern proportional auch die Grunderwerbsteuer, die Grundbucheintragung, die Maklerprovision und alle bankbezogenen Posten. Eine Reduktion des Kaufpreises um 20.000 Euro senkt die Gesamtkosten nicht um 20.000 Euro, sondern um rund 22.000 Euro, wenn man die anteiligen Nebenkosten mitrechnet.
Einige Punkte, die eine Preisverhandlung in der Praxis stützen:
Zeit am Markt. Ein Objekt, das schon mehrere Monate inseriert ist, eröffnet in der Regel mehr Verhandlungsspielraum als ein frisch veröffentlichtes.
Mängel aus der Besichtigung. Wer bei der gründlichen Prüfung der Immobilie – etwa anhand von Bauakt oder den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen – konkrete, belegbare Mängel oder anstehende Sanierungen findet, hat ein sachliches Argument für einen niedrigeren Preis, nicht nur ein Gefühl.
Emotionale Zurückhaltung. Wer bei der Besichtigung sachlich bleibt und keine Begeisterung zeigt, verhandelt aus einer stärkeren Position. Das ist keine Floskel, sondern eine der praktischen Grundregeln jeder Besichtigung.
Und noch ein wichtiger Tipp von unsere Expertenredaktion:
Überprüfen Sie die tatsächlichen Transaktionen in der Umgebung Ihrer Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs sowie die bisherige Preisentwicklung.
Diese Informationen zeigen Ihnen nicht die Erwartungen des Marktes, sondern dessen Realität.
Was nach der Übergabe erst beginnt: die laufenden Kosten
Die einmaligen Nebenkosten sind nur die halbe Wahrheit.
Die andere Hälfte beginnt am Tag der Übergabe – und läuft, solange Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind.
Es lohnt sich daher, folgende Positionen bereits vor der Abgabe des Kaufanbots genauer zu prüfen:
Betriebskosten
Die laufenden Kosten für Verwaltung, Versicherung, Reinigung, Betrieb gemeinschaftlicher Anlagen und Ähnliches werden von der Hausverwaltung vorgeschrieben.
Diese Zahl findet sich in der Betriebskostenvorschreibung und sollte unbedingt bereits vor dem Kauf angefragt werden.
Denn die monatliche Belastung besteht nicht nur aus der Kreditrate.
Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage ist ein Bankkonto, das ausschließlich für Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen des Hauses geführt wird.
Als neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer zahlen Sie monatlich in diese Rücklage ein – unabhängig davon, ob während Ihrer Eigentumszeit überhaupt größere Sanierungen stattfinden.
Vor dem Kauf lohnt sich daher unbedingt ein Blick auf:
den aktuellen Stand der Rücklage,
die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen,
bereits geplante Sanierungsmaßnahmen.
Denn diese Unterlagen zeigen oft sehr früh, ob in den nächsten Jahren größere Investitionen anstehen – und damit auch, ob die monatlichen Beiträge steigen könnten.
Energiekosten
Bei den Energiekosten unterscheidet man grundsätzlich zwischen Heizung und Warmwasser.
Während energieeffiziente Neubauten oft deutlich geringere Kosten verursachen, können ältere Gebäude mit schlechterer Energieeffizienz eine erhebliche monatliche Belastung darstellen.
Die laufenden Vorschreibungen werden in der Regel als Akontozahlungen geleistet und jährlich abgerechnet.
Strom
Auch die Stromkosten sind in den letzten Jahren zu einem wichtigen Kostenfaktor geworden.
Ein Vergleich der Anbieter und Tarife kann sich daher durchaus lohnen.
Gerade bei steigenden Energiepreisen können bereits kleine Unterschiede in den Tarifen über die Jahre zu spürbaren Einsparungen führen.
Und last but not least:
Die Finanzierungsrate
Die Kreditrate begleitet Sie oft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte.
Dabei sollte nicht nur die aktuelle monatliche Belastung berücksichtigt werden.
Ebenso wichtig ist die Frage:
Was passiert, wenn die Zinsen steigen?
Oder:
Wie verändert sich die Belastung, wenn sich die persönliche Lebenssituation ändert?
Was das für Ihre eigene Rechnung bedeutet
Wenn Sie diesen Artikel mit einem konkreten Objekt im Kopf lesen, ergibt folgende Reihenfolge bei der Kostenrechnung Sinn:
Eigenkapital und maximale monatliche Belastung festlegen – nicht umgekehrt vom Wunschobjekt ausgehen.
Eine vorläufige Finanzierungszusage der Bank einholen, bevor Sie ein verbindliches Kaufanbot unterschreiben.
Das Kaufangebot grundsätzlich immer unter Vorbehalt der Finanzierung vorlegen.
Den maximal möglichen Kaufpreis rückrechnen, indem Sie die Nebenkosten von rund 10 bis 14 Prozent vom verfügbaren Gesamtbudget abziehen – nicht erst danach dazurechnen.
Die laufenden Kosten des konkreten Objekts – Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage und Energiekosten – separat erfragen und in die monatliche Belastungsrechnung aufnehmen.
Den möglichen Verhandlungsspielraum beim Angebotspreis prüfen, bevor Sie ein Kaufanbot mit Bindungsfrist abgeben. Danach ist dieser Spielraum in der Praxis oft deutlich eingeschränkt.
Das ist eine andere Reihenfolge, Das fühlt sich für viele nicht intuitiv an.
Aber genau diese Reihenfolge verhindert, dass die Realität erst nach der Unterschrift beginnt.
Man kauft nicht nur eine Wohnung.
Man kauft immer auch einen Markt – mit seinen Steuersätzen, seinen Gebührenordnungen, seinen Finanzierungsregeln und seinen laufenden Verpflichtungen.
Wer diesen Markt nicht mitrechnet, rechnet sich am Ende oft etwas vor, das mit der Realität wenig zu tun hat.
Aus diesem Grund sollte der allererste Schritt vor jeder Kaufentscheidung sein, herauszufinden, in welchem Markt sich die Immobilie tatsächlich befindet.
Denn genau dieser Markt bestimmt die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Sie mit dem Kauf übernehmen.
Er bestimmt, welche Kosten entstehen können.
Welche Regeln gelten.
Welche Verpflichtungen auf Sie zukommen.
Und letztlich auch, ob eine Immobilie tatsächlich zu Ihrem Budget passt.
Sie möchten besser verstehen, in welchem Markt sich Ihre Immobilie befindet?
Fylpi unterstützt Sie dabei, Immobilien nicht nur nach Lage und Preis zu betrachten, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besser zu verstehen.
Denn man kauft nicht nur eine Immobilie. Man kauft immer auch einen Markt.
Und bevor man einen Preis beurteilen kann, muss man zuerst diesen Markt verstehen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Österreich?
Je nach Bundesland und Finanzierung liegen die Kaufnebenkosten häufig zwischen 10 und 14 % des Kaufpreises. Dazu zählen unter anderem Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung, Kosten für Vertragserrichtung sowie gegebenenfalls Finanzierungskosten.
Ist der Angebotspreis der tatsächliche Preis einer Immobilie?
Nein. Der Angebotspreis ist lediglich die Preisvorstellung des Verkäufers. Der tatsächliche Kaufpreis kann davon abweichen und die Gesamtkosten der Immobilie liegen meist deutlich darüber.
Warum ist das Marktsegment einer Immobilie wichtig?
Das Marktsegment beeinflusst die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer Immobilie. Es kann Auswirkungen auf Finanzierung, laufende Kosten, Nutzungsmöglichkeiten und die langfristige Wertentwicklung haben.
Fylpi Immobilienwissen veröffentlicht Fachbeiträge zu Immobilienmärkten, Marktsegmenten, Preisen, rechtlichen Rahmenbedingungen und Standortfaktoren in Österreich. Die Inhalte werden fachlich geprüft.
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